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EuGH-Generalanwalt: KI-Chatbots dürfen Presseartikel nicht einfach nachbauen
Im ersten EuGH-Verfahren zu generativer KI sieht Generalanwalt Szpunar Grenzen für Gemini und Co. Das Training selbst hält er für weitgehend erlaubt.

Am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg läuft das erste Verfahren zu generativer KI, und nun liegen die Schlussanträge des Generalanwalts Maciej Szpunar vor. Seine Linie: Ein Chatbot wie Googles Gemini kann die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn er Artikel abruft und für seine Antworten verwertet. Das Gutachten bindet die Richter nicht, gibt aber oft die Richtung vor. Ein Urteil wird nicht vor 2027 erwartet.
Worum es geht
Auslöser ist ein Streit in Ungarn. Der Verlag Like Company, der mehrere Nachrichtenportale betreibt, wirft Google vor, Gemini habe geschützte Texte ohne Erlaubnis vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Ein Budapester Gericht hat dem EuGH dazu Fragen vorgelegt.
Die Kriterien
Szpunar macht zwei Punkte stark. Erstens zählt, ob der Chatbot rechtmäßig an den Text gekommen ist oder zum Beispiel eine Bezahlschranke umgangen hat. Zweitens schützt das Leistungsschutzrecht nicht die Fakten einer Meldung, sondern nur ihre konkrete Formulierung. Problematisch wird es, wenn eine Antwort diese Formulierung so erkennbar übernimmt, dass niemand mehr den Originalartikel aufrufen muss.
Fragen zum Training hält er in diesem Fall für hypothetisch, merkt aber an, dass das Training mit geschützten Werken im Rahmen der Text- und Data-Mining-Schranke grundsätzlich erlaubt sei.
Meine Einschätzung
Für alle, die selbst schreiben, ist das ein zwiespältiges Signal. Die Wiedergabe in Antworten bekommt klare Grenzen, das Training dagegen bliebe weitgehend offen. Spannend wird, ob diese Unterscheidung später auch für Manga-Verlage und Illustratorinnen gilt, die sich gegen Bildgeneratoren wehren.
Mehr dazu im Bericht bei heise online.
Quelle: heise.de